Jährliche Unterweisung

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Jährliche Unterweisung

Eine hohe Unfallgefahr besteht durch den unterschiedlichsten Einsatz von Lkw Ladekrane und Flurförderzeuge. Die Notwendigkeit einer jährlichen Unterweisung ist durch die hohe Anzahl an Arbeitsunfällen in Verbindung mit dem Führen eines Lkw Ladekran oder Gabelstaplers gegeben.

Unsachgemäße Aufstellung des Krans, aber auch eine falsche Bedienung sind häufig die Ursache. Die Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher strikt einzuhalten.

Gemäß Vorgaben der DGUV Vorschriften 1 und 68, der BetrSichV sind Führer von Flurförderfahrzeugen jährlich zu unterweisen.

Durch die Berufsgenossenschaften und des Arbeitsschutzgesetzes ist festgelegt, dass jeder Kranführer an einer jährlichen Unterweisung mit Dokumentation und Nachweis nach DGUV V 1§ 4 teilnehmen muss.

Lkw-Ladekrane im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 mt und deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreitet.

Die jährliche Unterweisung erfolgt praxisnah durch unsere erfahrenen Ausbilder. 

Auf Wunsch auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen.

Durch die Berufsgenossenschaften und des Arbeitsschutzgesetzes ist festgelegt, dass jeder Kranführer an einer jährlichen Unterweisung mit Dokumentation und Nachweis nach DGUV V 1§ 4 teilnehmen muss.
  • etwa einen halben Tag (4 Stunden)

Prüfung

  • keine

Nachweis

  • Teilnahmezertifikat

75,00 € (zzgl. MwSt.)

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