Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lohoff – Transportservice GmbH & Co. KG


§ 1 Geltung

(1) Alle Leistungen und Angebote der Lohoff – Transportservice GmbH & Co. KG (nachfolgend „Lohoff“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Lohoff mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Lohoff ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Lohoff auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Aufträge kann Lohoff innerhalb von (14) Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Lohoff und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Lohoff vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.


§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungsbeträge sind unverzüglich ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang Lohoff. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.


§ 4 Schutzrechte

Soweit Lohoff Beschriftungen auf Fahrzeugen führt, die der Auftraggeber vorgibt, steht der Auftraggeber dafür ein, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Soweit ein Dritter insoweit Ansprüche gegen Lohoff richtet, stellt der Auftraggeber Lohoff hiervon frei.

 

§ 5 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens


(1) Die Haftung von Lohoff auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 5 eingeschränkt.
(2) Lohoff haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung, deren Freiheit von Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Lohoff gem. § 5 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Lohoff bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge eines Mangels der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistung typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Lohoff.
(5) Soweit Lohoff technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Die Einschränkungen dieses § 5 gelten nicht für die Haftung Lohoffs wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 6 Erkrankungen des Fahrers

Kann ein mit Lohoff vereinbarter Transport deshalb nicht stattfinden, weil der Fahrer, der für die Fahrt vorgesehen war, erkrankt, haftet Lohoff nur insoweit verschuldensabhängig für den durch den Ausfall der Fahrt eintretenden Schaden, wie es Lohoff möglich und zumutbar gewesen wäre, rechtzeitig einen Ersatzfahrer zu entsenden. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es Lohoff möglich und zumutbar war, trägt der Auftraggeber.


§ 7 Inkasso

Es gehört nicht zu den Leistungen von Lohoff, im Rahmen der Durchführung der Transporte Zahlungen des Kunden des Auftraggebers in Empfang zu nehmen. Dies gilt sowohl für bare, als auch für unbare Zahlungen. Für etwaig im Zusammenhang mit einem solchen Zahlungsvorgang eintretende Schäden, einschließlich einer etwaigen Stornohaftung, haftet Lohoff daher nicht.


§ 8 Untervermietung

Jede Form der Untervermietung der im Eigentum von Lohoff stehenden Fahrzeuge ist untersagt. In Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sind die von Lohoff zur Verfügung gestellten Fahrzeuge ausschließlich zu dem Zwecke einzusetzen, der zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart ist.


§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Lohoff und dem Auftraggeber nach Wahl von Lohoff Werne oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen Lohoff ist in diesen Fällen jedoch Werne ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: Mai 2019

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