Ausbildung zum Ladekranführer
Ausbildung zum Ladekranführer
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher seine Tätigkeit durchführt.
Gemäß der BGG 921, BGI 610 „Sicherer Betrieb von Lkw - Ladekranen“ und §29 BGV 6 „Krane“ darf ein Unternehmer nur solche Mitarbeiter betrauen, welche theoretisch und praktisch ausgebildet sind.
Kommen Sie zu uns und profitieren Sie von einer Ausbildung auf Ladekrane mit neuster Technik.
Im Rahmen einer Inhouse-Schulung kommen wir natürlich gerne zu Ihnen und führen die Ausbildung auf Ihren Firmenfahrzeugen durch.
- Personen, welche mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen
- Teilnehmer/innen aus dem gewerblichen Bereich,
- Mindestalter 18 Jahre
- Persönliche und gesundheitliche Eignung
- mit Vorkenntnissen 2 Tage
- ohne Vorkenntnisse nach Absprache
Prüfung
- schriftliche Theorieprüfung
Zum Bestehen müssen 60% der Fragen richtig beantwortet sein.
Dauer 60 Minuten - fahrpraktische Prüfung
Nachweis
Bedienerausweis:
Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt die Ausgabe des Fahrausweises.
Theorie und Praxisausbildung
322,50 € (zzgl. MwSt.)
Bedienerausweis und Lehrmittel
19,00 € (zzgl. MwSt.)